Versammlungsrecht

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Art 12 Staatsgrundgesetz geregelt ist. Dieses Grundrecht ist auch in der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt.

Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten im Bereich des Versammlungsrechts unter anderem wegen:

  • Versammlung
  • Anmeldepflicht
  • Versammlungsverbot
  • Auflösung