Umweltverträglichkeitsprüfungen

Bestimmte Projekte müssen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 unterzogen werden.

Trotz der enormen Bedeutung des UVP-G ist der Inhalt des Gesetzes teilweise schwer verständlich und selbst für Experten auf Grund der Vielzahl an Judikatur und der dazugehörigen europäischen Vorschriften eine schwer zu durchblickende Materie.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.

  • Beratung und Vertretung in UVP-Genehmigungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in UVP-Feststellungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in 18b Verfahren, Abnahmeverfahren sowie bei der Nachkontrolle
  • Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen
  • Enge Kooperation mit technischen Büros, Zivilingenieuren und Planern

Die Frage, ob ein Projekt UVP-pflichtig ist, ist entscheidend für die Umsetzung Ihres Vorhabens. Wir beraten und vertreten Sie dabei umfassend. Unsere Expertise in UVP-Verfahren ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Umsetzung Ihres Vorhabens.

Wir beraten und vertreten Projektwerber, Gemeinden, Investoren, Umweltorganisationen, Techniker, Planungsbüros, Projektentwickler, Baumanger und all jene, die ihr Vorhaben erfolgreich umsetzen möchten.