Grundverkehrsrecht

Grundverkehrsrecht ist in Österreich in Gesetzgebung und Vollziehung Sache der jeweiligen Bundesländer. Das bedeutet, dass jedes Bundesland ein eigenes Grundverkehrsgesetz hat. Das macht die Rechtssache nicht einfacher. Die Regelungen des Grundverkehrsgesetzes sind damit bundesweit nicht einheitlich.

Wir beraten und vertreten Sie österreichweit vor der Grundverkehrsbehörde und den jeweiligen Verwaltungsgerichten sowie den Höchstgerichten.