Gewerberecht
Gewerbliche Tätigkeiten dürfen nur mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Wir unterstützen Sie umfassend im gewerblichen Berufsrecht. Zu unseren Beratungsleistungen zählen etwa
- Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Gewerbeanmeldungen
- Rechtsfragen zu reglementierten, Teilgewerbe und freies Gewerbe
- Standortverlegungen
- Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
- Anmeldung einer Filiale
- Erstellung von Ersteinschätzungen