Forstrecht

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine „Rodung“ das Entfernen von Gehölzen mitsamt Wurzeln. Dem Forstgesetz zur Folge ist Rodung die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur; eine Bewilligung ist erforderlich.

Wir beraten Sie umfassend im Forstrecht

  • Rodungsverfahren
  • Nichtwaldfeststellungen
  • Begleitung forstrechtlicher Anlagenverfahren, Bringungsanlagen
  • Umsetzung von Rodungsprojekten im alpinen Bereich