Betriebsanlagenrecht

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist. Betriebsanlagen können höchst unterschiedlich ausgestaltet sein, wie etwa: Büros, Fabriken, Lagerplätze, Einkaufszentren, Gasthäuser oder etwa Tankstellen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Betriebsanlage. Unsere Expertise ermöglicht es uns, rechtzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Zu unseren Mandanten zählen Hotelbetreiber, Einkaufszentren, Fabriken sowie Gasthäuser.