Gewerberecht

Gewerbliche Tätigkeiten dürfen nur mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Wir unterstützen Sie umfassend im gewerblichen Berufsrecht. Zu unseren Beratungsleistungen zählen etwa
  • Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
  • Gewerbeanmeldungen
  • Rechtsfragen zu reglementierten, Teilgewerbe und freies Gewerbe
  • Standortverlegungen
  • Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
  • Anmeldung einer Filiale
  • Erstellung von Ersteinschätzungen